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Ist der Begriff „Black Friday“ geschützt?

Black Friday

darf man Black Friday in der Werbung nutzen

Der Werbebegriff "Black Friday"

"Black Friday" im Marketing – Was Unternehmer über die Nutzung des Begriffs wissen sollten.
Der "Black Friday" ist in den letzten Jahren in Deutschland zu einem festen Bestandteil im Einzelhandel geworden. Ursprünglich aus den USA stammend, markiert dieser Tag den Beginn der Weihnachtseinkaufssaison mit starken Rabatten und Sonderaktionen. Doch viele Unternehmer fragen sich, ob sie den Begriff "Black Friday" rechtlich überhaupt nutzen dürfen. Die Unsicherheit ist nicht unbegründet, denn das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Markenrechte für den Begriff zuletzt geändert. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die rechtliche Situation und wie Unternehmen "Black Friday" in ihrem Marketing rechtssicher nutzen können.

Die Vorgeschichte: Warum "Black Friday" in Deutschland problematisch war

Die Verwendung des Begriffs "Black Friday" war in Deutschland lange nicht unproblematisch, da der Begriff seit 2013 als Wortmarke eingetragen war. Die "Super Union Holdings Ltd.", ein Unternehmen aus Hongkong, hatte sich die Rechte an dem Begriff gesichert und Lizenzen an Händler vergeben. Unternehmen, die den Begriff ohne Lizenz nutzten, wurden in vielen Fällen abgemahnt, was Unsicherheit bei Marketingverantwortlichen und Unternehmern hervorrief.

Diese Markenregistrierung betraf mehrere Klassen, darunter die Bereiche Werbung und Einzelhandel, was es vielen Unternehmen erschwerte, den Begriff ohne rechtliche Konsequenzen in ihrer Werbung zu verwenden.

Die Wende: Löschung der Marke durch das DPMA

Nach jahrelangen Auseinandersetzungen und zahlreichen Widersprüchen kam es 2020 zu einer wegweisenden Entscheidung: Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) erklärte die Marke "Black Friday" in Teilen für ungültig. Das Gericht folgte der Argumentation, dass der Begriff im deutschen Sprachraum zu einer allgemeinen Bezeichnung für Rabattaktionen geworden sei und die Eintragung daher ungerechtfertigt war. Diese Entscheidung erleichterte es Händlern, den Begriff "Black Friday" ohne Lizenz zu nutzen.

Allerdings: Der Schutz für den Begriff in bestimmten Klassen wurde nicht vollständig aufgehoben. Die Eintragung für einige Warenkategorien – vor allem im Bereich elektronische Geräte – blieb bestehen. Unternehmen sollten sich daher genau überlegen, in welchem Kontext und für welche Produkte sie den Begriff verwenden, um nicht in Konflikt mit dem Markenschutz zu geraten.

Aktuelle Situation: Wann dürfen Unternehmen den Begriff "Black Friday" nutzen?

Mit der teilweisen Löschung der Marke hat sich die rechtliche Lage entspannt, und der Begriff "Black Friday" darf mittlerweile in den meisten Fällen für Werbezwecke verwendet werden. Unternehmen im Einzelhandel und im Bereich der Werbung können den Begriff im Zusammenhang mit Rabattaktionen in der Regel frei nutzen, ohne eine Lizenz erwerben zu müssen. Dennoch gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Produktkategorien beachten: Der Schutz für bestimmte Produkte, insbesondere im Bereich Elektronik, besteht weiterhin. Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, sollten vor der Nutzung des Begriffs eine genaue Prüfung vornehmen, um mögliche Abmahnungen zu vermeiden.

  2. Kombinationen nutzen: Eine Möglichkeit, das Risiko weiter zu verringern, ist die Verwendung des Begriffs in Kombinationen, wie beispielsweise "Black Friday Wochen" oder "Black Friday Angebote". Solche Kombinationen machen es unwahrscheinlicher, dass es zu rechtlichen Problemen kommt.

  3. Wettbewerbsrecht beachten: Auch wenn der Begriff "Black Friday" in vielen Bereichen frei verwendet werden kann, sind Unternehmen verpflichtet, bei der Werbung auf das Wettbewerbsrecht zu achten. Irreführende Aussagen oder überzogene Rabattanpreisungen sollten vermieden werden, da diese von Wettbewerbern abgemahnt werden könnten.

Vorteile und Risiken der Nutzung von "Black Friday" im Marketing

Vorteile: Die Nutzung des Begriffs "Black Friday" bietet großes Potenzial, da dieser international etabliert ist und bei den Konsumenten eine Erwartungshaltung weckt. Verbraucher sind bereit, gezielt nach Black-Friday-Angeboten zu suchen und das Vertrauen in solche Aktionen ist hoch. Wer als Unternehmen an diesem Event teilnimmt, kann eine größere Reichweite und hohe Absatzzahlen generieren.

Risiken: Trotz der positiven Entwicklung durch die Entscheidung des DPMA ist die Nutzung des Begriffs "Black Friday" in bestimmten Produktklassen noch immer nicht vollständig freigegeben. Unternehmen im Bereich Unterhaltungselektronik sollten bei der Nutzung vorsichtig sein und gegebenenfalls anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Fazit: "Black Friday" – Eine Chance für das Marketing, aber Augen auf bei der Nutzung

Die rechtliche Situation rund um den Begriff "Black Friday" hat sich durch die Entscheidung des DPMA deutlich entspannt, was Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnet, den Begriff in ihrer Werbung einzusetzen. Für die meisten Branchen ist die Nutzung heute möglich und rechtlich unproblematisch. Unternehmer sollten jedoch immer darauf achten, ob ihre Produkte zu den weiterhin geschützten Klassen gehören und im Zweifel eine rechtliche Beratung einholen.

Zusammengefasst ist der "Black Friday" eine wertvolle Marketingchance – eine strategische und rechtssichere Nutzung hilft dabei, mögliche Risiken zu umgehen und das volle Potenzial dieses Shopping-Events auszuschöpfen.

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